
Der Schlüssel zu maximaler Förderung liegt nicht in den großen Bundesprogrammen, sondern in der strategischen Jagd nach den oft übersehenen kommunalen Töpfen.
- Timing ist entscheidend: Die meisten kommunalen Fördertöpfe sind gegen Jahresende leer; der frühe Antrag nach Haushaltsbeschluss zählt.
- Kombinationsverbote (Doppelförderung) und Alternativen wie der Steuerbonus sind entscheidende, aber oft unbekannte Fallstricke und Chancen.
Empfehlung: Entwickeln Sie ein persönliches „Fördermittel-Radar“, indem Sie proaktiv die Haushaltszyklen Ihrer Gemeinde beobachten und lokale Umwelt- oder Verkehrsausschüsse verfolgen.
Als Bürger, der sein Zuhause modernisieren oder umweltfreundlicher gestalten möchte, richten sich die Blicke oft reflexartig auf die großen, bundesweiten Programme von BAFA oder KfW. Das ist verständlich, aber es ist nur die halbe Wahrheit. Viele übersehen dabei, dass die wertvollsten und passgenauesten Zuschüsse oft eine Ebene tiefer schlummern: in den Haushalten Ihrer eigenen Stadt oder Gemeinde. Ob es um eine Zisterne zur Regenwassernutzung, ein Lastenrad zur Reduzierung des Autoverkehrs oder eine Dachbegrünung geht – hier verbergen sich wahre Schätze.
Die übliche Herangehensweise, lediglich die Webseiten der großen Förderbanken zu prüfen, greift zu kurz. Sie führt dazu, dass Gelder ungenutzt bleiben, weil die spezifischen „Nischenförderungen“ vor Ort unbekannt sind. Viele wissen nicht, dass der Erfolg eines Antrags weniger von der Maßnahme selbst als vom strategischen Vorgehen abhängt. Es geht um das Wissen um lokale politische Prioritäten, das richtige Timing im kommunalen Haushaltszyklus und das geschickte Navigieren durch die Bürokratie.
Doch was, wenn der wahre Hebel nicht darin liegt, jeden Antrag zu stellen, den man findet, sondern darin, die Förderlandschaft wie ein Stratege zu lesen? Dieser Artikel verfolgt genau diesen Ansatz. Statt nur Programme aufzulisten, zeige ich Ihnen als Ihr „lokaler Ansprechpartner“ die Mechanismen dahinter. Wir werden die Fallstricke der Doppelförderung entlarven, den oft lukrativeren Steuerbonus als Alternative beleuchten und Ihnen die Insider-Tipps an die Hand geben, mit denen Sie die kommunalen Töpfe finden, bevor sie leer sind. So werden Sie vom passiven Antragsteller zum aktiven Fördermittel-Jäger.
Dieser Leitfaden ist Ihre strategische Karte durch den deutschen Förderdschungel. Er zeigt Ihnen, wie die verschiedenen Ebenen – Bund, Land und Kommune – zusammenspielen und wie Sie die Regeln zu Ihrem Vorteil nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam die verborgenen Potenziale heben, die direkt vor Ihrer Haustür liegen.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Wegweiser durch den Förderdschungel
- Warum Sie manche Landesmittel nicht mit dem BAFA kombinieren dürfen (Doppelförderung)?
- Wie holen Sie sich 20% der Sanierungskosten über 3 Jahre vom Finanzamt zurück?
- Welches Bundesland zahlt am meisten für Batteriespeicher und Lüftung?
- Warum eine Gasheizung Ihren Primärenergiefaktor ruiniert und Förderungen blockiert?
- Was bedeutet die De-minimis-Grenze für Unternehmen und Vermieter bei Förderungen?
- Wann sind die kommunalen Fördertöpfe meistens leer (Jahresende)?
- Wann sollten Sie kaufen, bevor der neue U-Bahn-Anschluss die Preise treibt?
- Wie stellen Sie den BAFA-Antrag richtig, bevor Sie den Handwerker beauftragen?
Warum Sie manche Landesmittel nicht mit dem BAFA kombinieren dürfen (Doppelförderung)?
Eine der größten und teuersten Fallen im Förderwesen ist das Verbot der Doppelförderung. Viele Bürger gehen davon aus, dass sie für eine Maßnahme, beispielsweise den Einbau einer Wärmepumpe, sowohl die Bundesförderung (BAFA) als auch einen Zuschuss ihres Bundeslandes erhalten können. Doch das ist oft ein Trugschluss. Die meisten Förderrichtlinien enthalten eine Kumulierungsklausel, die genau das ausschließt. Der Grundsatz lautet: Dieselben förderfähigen Kosten dürfen nicht mehrfach bezuschusst werden.
Ignorieren Sie diese Regel, riskieren Sie nicht nur die Ablehnung eines Antrags, sondern im schlimmsten Fall die Rückforderung bereits ausgezahlter Gelder. Das Problem ist, dass die Regeln nicht einheitlich sind. Einige Landesprogramme erlauben explizit die Kombination mit KfW-Krediten, aber nicht mit BAFA-Zuschüssen. Andere schließen jegliche Kumulierung aus. Als Lokalpolitiker rate ich Ihnen dringend: Verlassen Sie sich nie auf Annahmen. Holen Sie sich immer eine schriftliche Bestätigung von beiden Förderstellen – Bund und Land – bevor Sie Anträge stellen.
Eine typische strategische Reihenfolge, falls eine Kombination erlaubt ist, lautet: Zuerst den Antrag auf Bundesebene stellen, dann auf Landesebene und zuletzt bei der Kommune. Jede Förderzusage wird zur Grundlage für den nächsten Antrag. Eine saubere Dokumentation mit Aktenzeichen und Förderbedingungen ist dabei Ihr wichtigstes Werkzeug, um nicht in die Kumulierungsfalle zu tappen. Denken Sie daran: Die Bürokratie verzeiht hier keine Fehler.
Letztendlich schützt Sie nur eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Förderrichtlinien vor bösen Überraschungen. Der Mehraufwand im Vorfeld bewahrt Sie vor erheblichem finanziellem Schaden im Nachhinein.
Wie holen Sie sich 20% der Sanierungskosten über 3 Jahre vom Finanzamt zurück?
Während viele auf die direkten Zuschüsse von BAFA & Co. fixiert sind, schlummert eine mächtige Alternative im Einkommensteuergesetz: der Steuerbonus für energetische Sanierungen nach §35c EStG. Anstatt eines einmaligen Zuschusses können Sie hier 20 % Ihrer Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro, über drei Jahre verteilt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das klingt zunächst weniger attraktiv als ein direkter Zuschuss, hat aber entscheidende Vorteile.
Der größte Vorteil ist die Flexibilität: Der Steuerbonus kann rückwirkend mit der Steuererklärung für das Jahr des Abschlusses der Maßnahme beantragt werden. Sie müssen also nicht wie bei der BAFA auf eine Zusage warten, bevor Sie den Handwerker beauftragen. Das entzerrt den gesamten Prozess erheblich. Zudem gibt es keine überfüllten Fördertöpfe oder lange Wartezeiten. Die einzige Voraussetzung ist eine korrekte Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesfinanzministeriums.

Wie das Beispiel der Familie Müller mit einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro zeigt, kann der Steuerbonus je nach Grenzsteuersatz netto fast so viel wert sein wie ein direkter Zuschuss. Bei Sanierungskosten von 50.000 Euro wären das 10.000 Euro Steuerersparnis über drei Jahre. Besonders für Besserverdienende mit hohen Sanierungskosten wird diese Option oft attraktiver, da der administrative Aufwand geringer ist und keine Antragsfristen existieren. Es ist eine strategische Entscheidung, die Sie basierend auf Ihrem Einkommen und der Investitionshöhe treffen sollten.
Prüfen Sie also genau, welcher Weg für Sie der vorteilhaftere ist. Ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater kann hier Klarheit schaffen und Ihnen Tausende von Euros sparen.
Welches Bundesland zahlt am meisten für Batteriespeicher und Lüftung?
Die Förderlandschaft in Deutschland ist ein Paradebeispiel für den Föderalismus: Was in Bayern gilt, kann in Baden-Württemberg oder Berlin ganz anders aussehen. Nirgendwo wird das deutlicher als bei landesspezifischen Zuschüssen für Technologien wie Batteriespeicher oder Lüftungsanlagen. Die Annahme, dass die Förderbedingungen überall gleich sind, ist ein kostspieliger Irrtum. Die Höhe der Zuschüsse und die technischen Anforderungen variieren erheblich von einem Bundesland zum anderen.
Ein gutes Beispiel ist die Förderung von Batteriespeichern. Während Baden-Württemberg mit bis zu 500 € pro kWh Speicherkapazität eine der höchsten Förderungen bundesweit bietet, gewährt Bayern oft nur 300 € pro kWh. Dafür sind in Bayern die technischen Auflagen manchmal geringer, was die Antragstellung vereinfacht. Es ist also ein ständiges Abwägen zwischen maximaler Förderhöhe und administrativem Aufwand. Ähnliche Unterschiede finden sich bei der Förderung von Lüftungsanlagen, die in manchen Ländern als Teil eines größeren Sanierungspakets gefördert werden, in anderen als Einzelmaßnahme.
Auch die Verfügbarkeit der Mittel ist ein entscheidender Faktor. Die Fördertöpfe der Investitionsbank Berlin (IBB) sind bekannt dafür, bereits im Frühjahr, oft schon im März, erschöpft zu sein. In Thüringen hingegen sind die Fördersummen zwar oft niedriger, aber die Gelder reichen häufig bis in den Spätherbst. Das bedeutet, ein gut geplanter, aber spät gestellter Antrag in Berlin geht leer aus, während ein ähnlicher Antrag in Thüringen noch erfolgreich sein kann. Ihr Fördermittel-Radar muss also immer auf Ihr spezifisches Bundesland und dessen Haushaltslage kalibriert sein.
Mein Rat: Konzentrieren Sie Ihre Recherche auf die Förderbank Ihres Bundeslandes (z.B. L-Bank in BW, LfA in Bayern) und ignorieren Sie pauschale Aussagen in bundesweiten Foren. Nur so finden Sie die für Sie wirklich relevanten Programme.
Warum eine Gasheizung Ihren Primärenergiefaktor ruiniert und Förderungen blockiert?
Die Wahl des Heizsystems ist heute mehr als nur eine technische Entscheidung – sie ist eine Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit und den Wert Ihrer Immobilie. Mit der Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist eine Kennzahl in den Fokus gerückt, die viele Bauherren und Sanierer unterschätzen: der Primärenergiefaktor (PEF). Dieser Faktor bewertet nicht nur die Effizienz der Heizung im Haus, sondern die gesamte Energiekette von der Gewinnung bis zum Verbrauch. Und hier wird die Gasheizung zum Problem.
Fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl haben systembedingt einen hohen Primärenergiefaktor von 1,1. Das bedeutet, für jede Kilowattstunde Wärme, die bei Ihnen ankommt, mussten 1,1 kWh Primärenergie aufgewendet werden. Erneuerbare Energien sind hier klar im Vorteil: Eine Wärmepumpe, die Umweltwärme nutzt, oder Solarthermie haben einen PEF nahe Null. Dieser Unterschied ist entscheidend, denn die Einhaltung der strengen PEF-Grenzwerte für ein KfW-Effizienzhaus ist mit einer reinen Gasheizung praktisch nicht mehr erreichbar. Sie blockieren sich damit den Zugang zu den lukrativsten KfW-Förderprogrammen.
Die folgende Tabelle verdeutlicht den dramatischen Unterschied zwischen den Systemen und deren Förderfähigkeit.
| Energieträger | Primärenergiefaktor | CO2-Äquivalent (g/kWh) | KfW-Förderung möglich |
|---|---|---|---|
| Erdgas | 1,1 | 220 | Blockiert Effizienzhaus-Standard |
| Heizöl | 1,1 | 280 | Keine Förderung |
| Holzpellets | 0,2 | 23 | Vollförderung möglich |
| Wärmepumpe (Umweltwärme) | 0,0-0,4 | 0-90 | Höchstförderung |
| Solarthermie | 0,0 | 0 | Zusatzförderung |
Die Konsequenzen sind auch finanzieller Natur. Immobilien mit Gasheizung verlieren ab 2025 durchschnittlich 15% an Marktwert durch die neuen GEG-Anforderungen, so eine Einschätzung des Immobilienverbands Deutschland. Die Entscheidung für eine Gasheizung ist heute nicht nur eine Entscheidung gegen den Klimaschutz, sondern auch eine bewusste Entscheidung gegen Fördergelder und für einen zukünftigen Wertverlust.
Selbst wenn die Anschaffung einer Wärmepumpe zunächst teurer erscheint – durch die hohen Fördersätze und die Vermeidung zukünftiger Kosten und Wertverluste ist sie langfristig fast immer die wirtschaftlichere Wahl.
Was bedeutet die De-minimis-Grenze für Unternehmen und Vermieter bei Förderungen?
Wenn Sie nicht als Privatperson, sondern als Unternehmen, Freiberufler oder Vermieter Förderungen beantragen, stoßen Sie unweigerlich auf einen Begriff aus dem EU-Beihilferecht: die De-minimis-Regelung. Diese Regelung ist ein entscheidender, aber oft missverstandener Faktor, der Ihre Förderstrategie maßgeblich beeinflusst. Vereinfacht gesagt, legt sie einen Deckel auf die Gesamtsumme der „geringfügigen“ Beihilfen, die ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren erhalten darf. Der Standarddeckel liegt bei 200.000 Euro.
Warum ist das wichtig? Nahezu jede kommunale oder Landesförderung für Unternehmen, sei es für Lastenräder, Energieeffizienz oder Digitalisierung, wird als De-minimis-Beihilfe eingestuft. Wenn Sie mehrere kleine Förderungen aus verschiedenen Töpfen akkumulieren, kann diese Grenze schnell erreicht werden. Bei der Antragstellung müssen Sie daher eine De-minimis-Erklärung abgeben und alle Beihilfen der letzten drei Jahre auflisten. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Rückforderung der kompletten Fördersumme führen.

Eine strategische Planung ist daher unerlässlich. Große, förderintensive Projekte sollten idealerweise zu Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums geplant werden, um den Rahmen voll ausschöpfen zu können. Für Konzerne ist es wichtig, ein zentrales Register zu führen, da alle verbundenen Unternehmen als „ein einziges Unternehmen“ im Sinne des Beihilferechts gelten. Eine interessante Ausnahme stellt die DAWI-De-minimis-Verordnung dar, die für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (z.B. im sozialen Wohnungsbau) einen höheren Grenzwert von 500.000 Euro vorsieht.
Bevor Sie also als Unternehmer oder Vermieter einen Förderantrag stellen, prüfen Sie Ihren aktuellen De-minimis-Status. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Wann sind die kommunalen Fördertöpfe meistens leer (Jahresende)?
Der entscheidende Faktor, der über Erfolg oder Misserfolg bei der Jagd nach kommunalen Fördergeldern entscheidet, ist nicht was Sie beantragen, sondern wann Sie es tun. Im Gegensatz zu den großen Bundesprogrammen unterliegen kommunale Fördertöpfe einem strikten jährlichen Haushaltszyklus. Die Mittel werden zu Jahresbeginn nach dem Haushaltsbeschluss des Gemeinderats freigegeben und sind, wenn sie aufgebraucht sind, für das restliche Jahr leer. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – oder in diesem Fall: der leere Fördertopf.
Als Faustregel gilt: Die beste Zeit für Anträge ist das späte Frühjahr, typischerweise April bis Juni. Zu diesem Zeitpunkt sind die Haushalte verabschiedet und die Mittel frisch verfügbar. Ab dem Spätsommer wird die Luft dünner. Erfahrungsgemäß sind viele populäre Töpfe, wie die Hamburger Zisternenförderung mit maximal 1.500 € für Private, ab September knapp und im November meist vollständig erschöpft. Wer im Herbst mit seiner Planung beginnt, ist für das laufende Jahr oft schon zu spät dran.
Doch auch hier gibt es Insider-Strategien. Selbst wenn ein Topf offiziell leer ist, lohnt es sich, den Antrag trotzdem zu stellen. Viele Kommunen führen Nachrückerlisten. Falls bewilligte Projekte nicht umgesetzt werden, werden die Gelder neu vergeben. Ein weiterer Tipp: Kontaktieren Sie im Oktober proaktiv das zuständige Umwelt- oder Bauamt. Manchmal gibt es ungenutzte Restmittel aus anderen Haushaltsposten, die kurz vor Jahresschluss noch umgewidmet und für sinnvolle Projekte vergeben werden.
Ihr Plan zur optimalen Antragsstellung: Insider-Tipps zum Timing
- Abonnieren Sie den RSS-Feed oder Newsletter Ihrer Gemeindeverwaltung für Updates zu neuen Förderprogrammen.
- Setzen Sie Google Alerts für die Stichwortkombination „[Ihre Stadt] + Förderung + [Ihr Thema]“ (z.B. Umwelt, Bauen).
- Kontaktieren Sie im Oktober proaktiv das zuständige Amt (z.B. Umweltamt) und fragen Sie nach eventuellen Restmitteln aus dem laufenden Haushaltsjahr.
- Stellen Sie Anträge auch dann, wenn ein Fördertopf offiziell als leer gemeldet ist, um auf die Nachrückerliste zu gelangen.
- Besuchen Sie die öffentlichen Sitzungen des zuständigen Ausschusses (z.B. Umweltausschuss), um frühzeitig von geplanten Programmen zu erfahren.
Ein aktives „Fördermittel-Radar“, das auf den Kalender Ihrer Gemeinde ausgerichtet ist, ist weitaus effektiver als jede passive Recherche auf bundesweiten Portalen.
Wann sollten Sie kaufen, bevor der neue U-Bahn-Anschluss die Preise treibt?
Die Suche nach Förderungen beschränkt sich nicht nur auf Zuschüsse für Sanierungen. Eine der größten „Förderungen“ ist der Wertzuwachs einer Immobilie, den Sie durch kluges Timing beim Kauf erzielen können. Ein klassischer Treiber für Immobilienpreise ist der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere neuer U-Bahn- oder S-Bahn-Linien. Die Frage ist nicht ob, sondern wann die Preise steigen – und wann der optimale Kaufzeitpunkt ist, um von dieser Entwicklung maximal zu profitieren.
Die Preisentwicklung folgt dabei meist einem vorhersehbaren Muster in mehreren Phasen. Die Analyse der U5-Verlängerung in Hamburg ist hier ein lehrreiches Beispiel. In Phase 1, bei den ersten öffentlichen Planungen, gab es bereits einen leichten Preisanstieg. Der entscheidende Sprung kam jedoch in Phase 2, mit dem Planfeststellungsbeschluss. Das ist der Moment, in dem aus einer vagen Idee ein rechtlich verbindliches Projekt wird. Zu diesem Zeitpunkt schossen die Preise im Umkreis der geplanten Haltestellen sprunghaft in die Höhe. Wer kurz davor kaufte, hat den größten Gewinn erzielt. Zum Baubeginn (Phase 3) ist der Großteil des Wertzuwachses bereits eingepreist.
Der Schlüssel liegt also darin, Informationen über solche Großprojekte zu erhalten, bevor sie in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind. Diese Informationen sind nicht geheim, sondern öffentlich zugänglich – man muss nur wissen, wo man suchen muss. Der Nahverkehrsplan (NVP) Ihrer Stadt gibt einen Ausblick auf die nächsten 10-15 Jahre. Die Flächennutzungspläne, die im Rathaus ausliegen, zeigen geplante Trassen. Und die Protokolle des Verkehrsausschusses, oft online verfügbar, dokumentieren die Diskussionen und Entscheidungen im Detail.
Ihre Informationsquellen für geplante Verkehrsprojekte
- Prüfen Sie den aktuellen Nahverkehrsplan (NVP) Ihrer Stadt, der oft einen Horizont von 10 Jahren abdeckt.
- Sehen Sie die Flächennutzungspläne im Stadtplanungs- oder Bauamt Ihrer Gemeinde ein; diese sind öffentlich.
- Rufen Sie die Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Verkehrsausschusses auf der Website Ihrer Stadt ab.
- Konsultieren Sie den Bundesverkehrswegeplan für überregionale Schienen- und Straßenprojekte.
- Abonnieren Sie die Newsletter der lokalen Verkehrsbetriebe, um frühzeitig über Planungsstände informiert zu werden.
Wer diese Quellen aktiv nutzt, kann sich einen Informationsvorsprung sichern und investieren, bevor die große Masse es tut. Das ist die smarteste Art, den Staat indirekt an Ihrem Vermögensaufbau zu beteiligen.
Das Wichtigste in Kürze
- Suchen Sie aktiv nach lokalen Förderprogrammen Ihrer Gemeinde; diese sind oft weniger bekannt und überlaufen.
- Prüfen Sie immer das Verbot der Doppelförderung (Kumulierung) und ziehen Sie den Steuerbonus (§35c EStG) als flexible Alternative in Betracht.
- Timing ist alles: Kommunale Töpfe sind oft im Frühjahr voll und zum Jahresende leer. Handeln Sie antizyklisch und nutzen Sie Nachrückerlisten.
Wie stellen Sie den BAFA-Antrag richtig, bevor Sie den Handwerker beauftragen?
Nachdem wir die strategischen Aspekte beleuchtet haben, kommen wir zum wichtigsten operativen Schritt: dem korrekten Antragsverfahren. Gerade bei der populären Bundesförderung für Energieeffizienz (BAFA) wird ein Fehler besonders häufig und teuer: die Beauftragung des Handwerkers vor der Antragstellung. Die eiserne Regel lautet: Kein Vertrag, keine Anzahlung, keine verbindliche Beauftragung vor dem Erhalt der BAFA-Bestätigung. Ein Verstoß führt unweigerlich zur Ablehnung der Förderung.
Viele Kommunen gewähren auf Antrag mehrere hundert Euro für den Bau einer Regenwassernutzungsanlage. Besonders spendabel sind die Kommunen bei dem Bau von sogenannten Retentionszisternen, hierbei liegt die aktuelle Förderung nicht selten bis zu 1000 Euro.
– Zisternen-Zentrale, Förderübersicht Regenwassernutzung 2024
Der korrekte Prozess beginnt lange vor dem eigentlichen Antrag. Zuerst müssen Sie einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE) aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) einbinden. Dieser Experte prüft Ihr Vorhaben und erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB), die eine eindeutige TPB-ID enthält. Erst mit dieser ID können Sie das BAFA-Portal überhaupt nutzen. Kalkulieren Sie im Kostenvoranschlag des Handwerkers immer einen Puffer von ca. 20 %, da Nachträge und unvorhergesehene Kosten später nicht mehr förderfähig sind.
Sobald Sie die TPB-ID haben, registrieren Sie sich im BAFA-Portal und stellen den Antrag. Erst wenn Sie die offizielle Bestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie den Handwerker rechtsverbindlich beauftragen. Ein juristischer Kniff für Ungeduldige: Formulieren Sie den Handwerkervertrag mit einer „aufschiebenden Bedingung der Förderzusage“. Damit wird der Vertrag erst mit der positiven Nachricht vom BAFA wirksam. Dies sichert Sie rechtlich ab und gibt dem Handwerker Planungssicherheit.
Dieser Prozess mag bürokratisch erscheinen, aber er ist der einzig sichere Weg, um Ihre Zuschüsse nicht zu gefährden. Jeder übersprungene Schritt kann Sie am Ende Tausende von Euro kosten.
Häufige Fragen zu Förderungen in Deutschland
Kann ich den Handwerker schon vor BAFA-Zusage vorwarnen?
Ja, aber nur unverbindliche Vorgespräche sind erlaubt. Leisten Sie keine Anzahlung, vereinbaren Sie keinen verbindlichen Termin und schließen Sie keinesfalls einen Vertrag ab, bevor Sie die schriftliche Förderzusage in Händen halten.
Was passiert bei Kostenüberschreitung nach Bewilligung?
Die Fördersumme, die im Bescheid festgelegt wurde, ist ein Fixbetrag. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, müssen Sie als Antragsteller vollständig selbst tragen. Eine nachträgliche Erhöhung der Förderung ist nicht möglich.
Muss ich alle Angebotspositionen einzeln im BAFA-Portal eingeben?
Nein, in der Regel reicht eine Zusammenfassung der Kosten nach den jeweiligen Gewerken (z.B. Heizung, Dämmung). Wichtig ist jedoch, dass Arbeits- und Materialkosten im Angebot des Handwerkers immer getrennt voneinander ausgewiesen sind.